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Börsenordnung

Für unseren Vogelmarkt gelten folgende Regeln:

  1. Der Einlasskontrolle ist Folge zu leisten.
  2. Mit dem Entrichten der Eintrittsgebühr und dem Betreten der Halle erkennt der Besucher, auch als Verkäufer, die Börsenordnung an.
  3. Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder einer von ihm beauftragten Person zu beaufsichtigen.
  4. Im Ausstellungsbereich ist Rauchverbot.
  5. Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel sind nicht zulässig.
  6. Das Anbieten von Wildfängen ist untersagt.
  7. Verschmutzte Käfige werden abgewiesen.
  8. Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber und so angebracht sein, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können.
  9. Futter darf als Einstreu nur verwendet werden, wenn es ständig sauber gehalten und Verschmutzungen sofort entfernt werden.
  10. Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden, möglichst Vögel der gleichen Art oder Rasse.
  11. Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, dass ausreichend Sitzstangen- bzw. Bodenfläche frei bleibt.
  12. Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten; Ausnahmen gelten für Bodenvögel.
  13. Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
  14. Die Käfige müssen so gestaltet sein, dass Verletzungen der Vögel ausgeschlossen werden.
  15. Jeder Stand muss an gut sichtbarer Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet sein.
  16. Für jedes angebotene Tier sind deutsche Bezeichnung, Herkunft/Nachzucht und Geschlecht sichtbar anzugeben.
  17. Aussteller, die den Auflagen zuwiderhandeln, werden von der Vogelbörse ausgeschlossen; dies kann auch für folgende Märkte gelten.
  18. Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgt kein Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.

Hinweis: Vor Veröffentlichung sollte die Börsenordnung inhaltlich noch einmal mit der aktuell bei Zoo Käser geltenden Fassung abgeglichen werden.