Börsenordnung
Für unseren Vogelmarkt gelten folgende Regeln:
- Der Einlasskontrolle ist Folge zu leisten.
- Mit dem Entrichten der Eintrittsgebühr und dem Betreten der Halle erkennt der Besucher, auch als Verkäufer, die Börsenordnung an.
- Die angebotenen Tiere sind ständig vom Besitzer oder einer von ihm beauftragten Person zu beaufsichtigen.
- Im Ausstellungsbereich ist Rauchverbot.
- Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel sind nicht zulässig.
- Das Anbieten von Wildfängen ist untersagt.
- Verschmutzte Käfige werden abgewiesen.
- Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber und so angebracht sein, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können.
- Futter darf als Einstreu nur verwendet werden, wenn es ständig sauber gehalten und Verschmutzungen sofort entfernt werden.
- Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden, möglichst Vögel der gleichen Art oder Rasse.
- Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, dass ausreichend Sitzstangen- bzw. Bodenfläche frei bleibt.
- Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten; Ausnahmen gelten für Bodenvögel.
- Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
- Die Käfige müssen so gestaltet sein, dass Verletzungen der Vögel ausgeschlossen werden.
- Jeder Stand muss an gut sichtbarer Stelle mit Name und Adresse des Standbesitzers gekennzeichnet sein.
- Für jedes angebotene Tier sind deutsche Bezeichnung, Herkunft/Nachzucht und Geschlecht sichtbar anzugeben.
- Aussteller, die den Auflagen zuwiderhandeln, werden von der Vogelbörse ausgeschlossen; dies kann auch für folgende Märkte gelten.
- Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgt kein Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Hinweis: Vor Veröffentlichung sollte die Börsenordnung inhaltlich noch einmal mit der aktuell bei Zoo Käser geltenden Fassung abgeglichen werden.
